Anerkennung von externen Leistungen

Voraussetzungen zur Anerkennung von Sprachkursen, die an ausländischen Universitäten absolviert wurden

 

Grundsätzliches:

Sie sollten sich in jedem Fall vor einem Auslandsaufenthalt beim ZFS über Anerkennungsmöglichkeiten informieren. Dies kann Sie vor Enttäuschungen bewahren, was die grundsätzliche Anerkennung von Kursen, aber auch den Umfang der Anerkennung (ECTS-Punkte) betrifft. Als Faustregel gilt: Je näher der absolvierte Kurs in Umfang, Inhalt und Niveau (GER) dem Angebot am ZFS kommt, desto problemloser und schneller erfolgt die Äquivalenzschreibung.
Anerkannt werden können dabei nur Kurse, für die es im Angebot des ZFS Äquivalente in Umfang und Inhalt gibt. Es findet also keine „Gutschrift“ der im Ausland erworbenen Punkte statt, sondern es wird geprüft, welches hiesige Angebot als äquivalent zu betrachten und damit anzuerkennen ist. Die internationale Maßgabe „1 ECTS = 30 Stunden workload“ wird dabei streng eingehalten.

 

Anerkennungsverfahren:

Bevor Ihre Leistungen anerkannt werden können, müssen sie durch die jeweilige Sprachabteilung des ZFS geprüft werden. Bitte füllen Sie dafür das Antragsformular vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit den Unterlagen beim Studienkoordinator des ZFS ein. Eine Anerkennungsmöglichkeit kann nur geprüft werden, wenn die genannten Unterlagen (in Kopie!) vollständig vorliegen. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel 4-6 Wochen. Bei Entscheid erhalten Sie eine Mail des Studienkoordinators und können Ihre Unterlagen auch dort abholen.